Einige Online Shops bieten den Kauf auf Rechnung über den Zahlungsdienstleister RatePay an. Das bedeutet, dass die Abwicklung der Zahlung nicht durch den Shops selbst, sondern eben durch RatePay erfolgt. Was das für Sie als Kunden bedeutet? In der Regel macht das keinen allzu großen Unterschied, bzw. ist für den Kunden auch kaum erkennbar. Sie bekommen wie üblich die Rechnung vom Shop und müssen den Rechnungsbetrag innerhalb des Zahlungsziels auf das auf der Rechnung angegebene Konto überweisen. Einziger Unterschied: es handelt sich dabei nicht um ein Bankkonto des Shops selbst. Die angegebene Bankverbindung gehört zu RatePay.
„Und warum das Ganze?“ werden sich wohl manche fragen. Nun, für den Betreiber eines Online Shops bringt es immer ein gewisses Risiko eines Zahlungsausfalls mit sich, wenn er Kauf auf Rechnung als Zahlungsmöglichkeit anbietet. Schließlich könnte es passieren, dass der Kunde die bestellte und bereits zugestellte Ware einfach nicht bezahlen kann oder auch gar nicht will, er also in Betrugsabsicht handelt. Um sich davor zu schützen gibt es spezielle Mechanismen (allen voran natürlich die Bonitätsprüfung), welche das Risiko vorab einschätzen und in Abhängigkeit davon den Kauf auf Rechnung für einen Kunden anbieten oder nicht. Diese zu implementieren ist gar nicht so einfach. Daher übergeben viele Shops genau das an spezialisierte Unternehmen, sogenannte Zahlungsdienstleister, die dem Online-Shop dafür eine kleine Gebühr in Rechnung stellen. Im Gegenzug trägt der Zahlungsdienstleister – in diesem Fall RatePay – das Ausfallsrisiko. Der Shop erhalt also in jedem Fall den Rechnungsbetrag von RatePay ausbezahlt, ganz egal, ob der Kunden dann am Ende zahlt, oder eben auch nicht.
Jein. Wie oben bereits erwähnt macht es zunächst einmal für den Kunden keinen Unterschied, ob er den Rechnungsbetrag nun auf ein Konto des Shops überweist, oder auf ein Konto von RatePay. Der erwähnten Gebühren, die der Shop an RatePay bezahlt, werden nur in ganz wenigen Fällen vom Shop an den Kunden weiterverrechnet. In aller Regel ist der Kauf auf Rechnung also auch über RatePay für den Kunden gebührenfrei und damit nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die einzige Möglichkeit, bei der es durch das „Zwischenschalten“ eines Zahlungsdienstleistern unter Umständen zu Nachteilen kommen kann, tritt auf, wenn man vom Widerrufsrecht gebraucht macht, die bestellten Waren also – ganz oder teilweise – an den Shop zurück sendet. Denn davon weiß RatePay ja zunächst einmal naturgemäß nichts, sondern erst dann, wenn der Shop die Retoure an RatePay meldet. Nun könnten diese Prozesse bei manchen Shops etwas länger dauern, vor allem im Weihnachtsgeschäft, wenn in vielen Online-Shops doch sehr viel los ist. Da kann die Abarbeitung der Retouren schon mal ein paar Tage dauern. Wenn nun in der Zwischenzeit das Zahlungsziel abläuft, startet RatePay den Mahnprozess. Allerdings muss man an dieser Stelle erwähnen, dass RatePay zunächst einmal eine Woche nach Ablauf des Zahlungsziels eine gebührenfreie Zahlungserinnerung versendet. Erst eine Woche später wird die erste gebührenpflichtige Mahnung versendet. Das heißt: wenn Sie trotz Rücksendung der Bestellung eine Zahlungserinnerung von RatePay bekommen, sollten Sie sich an den Kundendienst wenden, um das zu klären, bevor eine Mahnung inklusive Mahngebühren ins Haus flattert. Selbst wenn also solch ein Fall einmal auftreten sollte, hat man auf jeden Fall noch genug Zeit, um alles zu klären.
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